Zuschüsse für Familien mit mehreren Teilnehmern

Für Familie, bei denen mehrere Kindern an der LJEM teilnehmen, gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Bezuschussung:

• Empfänger der Bezuschussung sind Familien, die die Kosten von zwei oder mehr Teilnehmern nicht tragen können.
• Teilnehmer, die außerhalb der Jugendherberge übernachten, erhalten keinen Zuschuss.
• Teilnehmer, die von ihren Eltern begleitet werden, erhalten keinen Zuschuss. Es sei denn, die Mitreise der Eltern ist aufgrund des besonders jungen Alters (jünger als u10er z.B. u8er) oder besonderer Betreuungsbedürfnissen (z.B. Krankheiten) erforderlich.
• Der Zuschuss muss vom Verein beantragt werden.
• Der Verein muss bereit sein, sich mit mindestens 50 € pro Teilnehmer zu beteiligen. Im Gegenzug erlässt die NSJ 50 € pro Teilnehmer.

Es obliegt also den Vereinen zu prüfen, wo eine Bezuschussung sinnvoll ist. Der Antrag kann formlos beim Finanzreferenten bis zum 3. Februar gestellt werden.

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