Ausschreibung für das Kinderschachcamp 2023

Liebe Schachkids, liebe Eltern,
die Niedersächsische Schachjugend veranstaltet auch in diesem Jahr in den Sommerferien wieder ein Schachcamp als landesweites Angebot für Kinder unter 14 Jahren. Neben dem Training wird es auch ein Turnier und ein umfangreiches Freizeitprogramm geben. Dieses Jahr findet das Schachcamp vom 06. – 11. August 2023 in der Jugendherberge Lingen statt.

Alle Infos dazu findet ihr in der Ausschreibung. Hier geht es zum Meldeformular.

Wir freuen uns auf euch!

Zuschüsse für Familien mit mehreren Teilnehmern

Für Familie, bei denen mehrere Kindern an der LJEM teilnehmen, gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Bezuschussung:

• Empfänger der Bezuschussung sind Familien, die die Kosten von zwei oder mehr Teilnehmern nicht tragen können.
• Teilnehmer, die außerhalb der Jugendherberge übernachten, erhalten keinen Zuschuss.
• Teilnehmer, die von ihren Eltern begleitet werden, erhalten keinen Zuschuss. Es sei denn, die Mitreise der Eltern ist aufgrund des besonders jungen Alters (jünger als u10er z.B. u8er) oder besonderer Betreuungsbedürfnissen (z.B. Krankheiten) erforderlich.
• Der Zuschuss muss vom Verein beantragt werden.
• Der Verein muss bereit sein, sich mit mindestens 50 € pro Teilnehmer zu beteiligen. Im Gegenzug erlässt die NSJ 50 € pro Teilnehmer.

Es obliegt also den Vereinen zu prüfen, wo eine Bezuschussung sinnvoll ist. Der Antrag kann formlos beim Finanzreferenten bis zum 3. Februar gestellt werden.

Zuschüsse zur Landesmeisterschaft

Die NSJ bietet schon lange die Möglichkeit Zuschüsse zur Einzelmeisterschaft zu beantragen. Da es wahrscheinlich noch nicht allen bekannt ist, hier noch einmal ein paar Einzelheiten.

Der Zuschuss muss vom Verein beantragt werden.
Teilnehmer, die von ihren Eltern begleitet werden, erhalten keinen Zuschuss. Es sei denn, die Mitreise der Eltern ist aufgrund des besonders jungen Alters (jünger als u10er z.B. u8er) oder besonderer Betreuungsbedürfnisse (z.B. Krankheiten) erforderlich.
Der Verein muss bereit sein, einen Teil der Kosten zu tragen.
Der Zuschuss muss in der Regel bis zum 1.2. (Zahlungsziel) gestellt werden.

Besonders einfach ist eine Unterstützung für Empfänger von Sozialleistungen. Hier übernimmt die NSJ dieses Jahr 95 €. Der Verein und der Spieler müssen jeweils 70 € übernehmen.

Anträge sind noch bis zum 1. Februar beim Finanzreferenten möglich.

Förderung von Jugendserien

Zum 1.1.2019 erhöht die Jugendserie das Startgeld von 3,00 € auf 5,00 €. Entsprechend haben wir auch die Richtlinie angepasst. Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit eine Förderung bei der NSJ zu beantragen, wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist.

Ab 1.1.2019 gilt:

Förderung von Jugendserie-Turnieren

Die Anzahl von Jugendturnieren ist in den letzten Monaten stark zurückgegangen. Die NSJ sieht in der Jugendserie einen wichtigen Baustein des Turnierangebotes in Niedersachsen. Daher möchten wir Vereine motivieren und unterstützen, Turniere auszurichten. Die NSJ bietet folgende Unterstützung an:

Zuschuss bei wenigen Teilnehmern:

Sollten weniger als 110 Teilnehmer an einer Jugendserie teilnehmen, gibt die NSJ einen Zuschuss von 3,00 € pro Teilnehmer weniger als 110. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dem Ausrichter auch bei kleinen Jugendserien keine Verluste entsteht. Der Zuschuss ist auf die ausgeschriebene maximale Teilnehmerzahl beschränkt.

Helfer für Ausrichter:

Die NSJ bemüht sich um Unterstützung bei der Turnierleitung für Vereine, die sich eine Ausrichtung nicht alleine zutrauen. Die NSJ versucht einen kompetenten und erfahrenen Turnierleiter zu stellen und trägt dessen Fahrtkosten. Der Turnierleiter unterstützt den Ausrichter vorab und vor Ort. Vereine, die eine Unterstützung durch die NSJ wünschen, melden sich bitte bei Benjamin Löhnhardt (Beni@jugendserie.de) oder René Martens (Rene@jugendserie.de). Selbstverständlich werden nur Vereine, die dem Niedersächsischen Schachverband angehören, finanziell unterstützt. Außerdem behält sich die NSJ vor, Veranstaltungen nicht zu fördern, wenn die Durchführung aus NSJ-Sicht nicht sinnvoll erscheint (beispielsweise parallel zu NSJ-Veranstaltungen). Die NSJ kann das Förderprogramm jederzeit beenden.