Präsenzangebote der NSJ nur noch unter 2G für Erwachsene

Der NSV hat bereits verkündet, dass sämtliche Präsenzangebote nur noch unter 2G-Bedingungen stattfinden finden. Das gilt in der Folge auch für die NSJ, denn die Inzidenzen steigen kontinuierlich an und auch die anderen in der niedersächsischen Coronaverordnung genannten Parameter zur Bemessung der Pandemielage schlagen bedrohlich aus.

Aus diesem Grund schafft die Politik Schritt für Schritt Fakten. In einigen Regionen wurde der Sportbetrieb in Innenräumen auf 2G ausgerichtet. Damit können nur noch Genesene und Geimpfte am Spielbetrieb des NSV und der NSJ teilnehmen. Um landesweit (einschließlich Bremen) in allen Ebenen einen weiterhin geordneten und möglichst die Gesundheit aller absichernden Betrieb zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, alle unsere Präsenzangebote (Spielbetrieb auf Landesebene, Lehrgänge, Sitzungen etc.) ausschließlich gemäß jeweils geltender Coronaverordnung (derzeit: niedersächsische Corona-VO vom 11.11.) als genesen oder geimpft geltenden Teilnehmer:innen (bzw. gleich zu behandelnde Personen) anzubieten.

Für den Spielbetrieb gilt bei Jugendlichen unter 18 Jahren die 3G-Regel. Dieses Vorgehen gilt bis zu einem Widerruf oder eine Beendigung der pandemischen Lage durch die Landesregierung. In den Jugendligen müssen die 18-20-Jährigen somit geimpft oder genesen sein. 

Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

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