Berichtsheft zur Jugendversammlung

Liebe Schachfreunde,

das Berichtsheft zur Jugendversammlung ist fertiggestellt und hier zu finden.

Zur Jugendversammlung wurde ein Antrag eingereicht, den ihr am Ende des Heftes einsehen könnt. Unter dem Punkt Verschiedenes werden wir außerdem darüber diskutieren, ob eine Zweitspielberechtigung für Jugendliche wie in Schleswig-Holstein auch in Niedersachsen eine Option ist. Wer die Regelung aus dem nördlichsten Bundesland nicht kennt, hier ist der entsprechende Auszug aus der Turnierordnung des Schachverbandes Schleswig-Holstein:

Für Jugendspieler kann eine zweite Spielgenehmigung für einen anderen Verein erteilt werden, wenn

– beide Vereine dem SVSH angehören,
– beide Vereine einverstanden sind,
– sich die Spielgenehmigung auf unterschiedliche Spielbereiche (Erwachsene / Jugend) bezieht und
– der Jugendliche für eine Jugendmannschaft bis zum Meldeschluss

der Spielklasse gemeldet worden ist bzw. gemeldet werden soll.
Im Regelfall erhält der Jugendliche die Erstspielgenehmigung für Mannschaftskämpfe der Jugend und die Zweitspielgenehmigung für Mannschaftskämpfe der Erwachsenen. Ein Tausch der Erst- und Zweitspielgenehmigung ist erforderlich, wenn der Jugendliche für Mannschaftskämpfe der erwachsenen auf überregionaler Ebene gemeldet worden ist bzw. gemeldet werden soll.

Viele Grüße,

Torsten Bührmann

Daniel

Anmerkung zum Antrag aufgrund wiederholter Nachfrage:

Sollte der Antrag angenommen werden, so gilt diese Regelung selbstredend nicht nur für die LJEM 2019, sondern, bis zum Widerruf durch den TAS oder der Vollversammlung, auch für die folgenden LJEMs.

Das Beispiel im Antrag soll veranschaulichen, für welche Konstellationen eine solche Regelung sinnvoll sein könnte und wurde schlichtweg nur deshalb ausgewählt, da die U12w die einzige Altersklasse der LJEM 2019 wäre, bei der diese Regelung zum Tragen kommen könnte (Stand 02.08.)

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