Sobald ein Teilnehmer oder ein Betreuer von seinem Bezirk (im Falle der Jugend-Einzelmeisterschaft in den Osterferien) bzw. von der Niedersäschsischen Schachjugend (im Falle der Landeseinzelmeisterschaft U 8 und des Schnellschachpokals U 10) bestätigt worden ist, kann er nicht mehr gelöscht, sondern nur noch abgemeldet werden. Dadurch wird er aus dem Anmeldeverfahren genommen und seine Teilnahme verhindert, weswegen diese Möglichkeit nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn er definitiv nicht mitspielt (die Abmeldung kann zwar vom Administratorzurückgenommen werden, dies hat aber die Konsequenz, dass er möglicherweise bereits aus der Teilnehmerliste bzw. Betreuerliste genommen worden ist).
Während eine Abmeldung vor dem Meldeschluss oder die Abmeldung eines Teilnehmers vor Übernahme in die offizielle Teilnehmerliste grundsätzlich kostenfrei ist (z.B. wenn der Teilnehmer auf die Vergabe der Freiplätze wartet), ist eine spätere Abmeldung im Falle der Jugend-Einzelmeisterschaft mit weiteren Kosten verbunden, sofern nicht gesundheitliche Gründe hierfür ausschlaggebend waren. Unabhängig hiervon werden bereits überwiesene Beträge nur dann zurückerstattet, wenn seitens der Jugendherberge oder der Niedersächsischen Schachjugend keine Einnahmeausfälle geltend gemacht werden. Die Abmeldung von Betreuern nach dem Meldeschluss ist nur dann gebührenfrei, wenn ein gleichwertiger Ersatz gefunden wird.
Ein abgemeldeter Teilnehmer oder Betreuer wird ebenso wie sein Bezirk per E-Mail über die Abmeldung informiert. Dies ist natürlich nur möglich, wenn bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben worden ist.
Um einen Teilnehmer oder einen Betreuer abzumelden, gehen Sie in eine Teilnehmerübersicht oder eine Betreuerübersicht und wählen Sie die Option Teilnehmer abmelden bzw. Betreuer abmelden.